Erbrecht: Ein plötzlicher Erbfall – was nun??
Herausgeber: Presseverbund der neuen Länder
Der Tod eines nahen Angehörigen ist ein schmerzliches Ereignis. Trotzdem dulden eine Reihe unvermeidbarer Angelegenheiten keinen Aufschub.
Während die erforderliche Sterbeanzeige häufig vom Bestattungsinstitut veranlasst wird, müssen die Hinterbliebenen die Klärung der Frage, wer Erbe geworden ist, selbst vornehmen. Hatte der Verstorbene ein notarielles Testament errichtet, bereitet dies im Regelfall keine Probleme. Da ein solches zwingend beim Nachlassgericht verwahrt wird, werden nach dem Erbfall alle testamentarischen und gesetzlichen Erben durch das Nachlassgericht von dessen Inhalt unterrichtet (Testamentseröffnung). Gleiches gilt, wenn der Verstorbene ein handschriftliches Testament in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben hat. So erlangt man schnell Gewissheit über die Erbfolge.

